Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung
Bei Erneuerung, Um-, Aus- und Anbau erhaltenswürdiger Altbauten: Zuwendung je privates Einzelvor-haben bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 20.452 €. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 7.669 € betragen (Bagatellgrenze). Für Maßnahmen, die die Grundversorgung mit Waren/Dienstleistungen sichern, durch die wohnstättennahe Arbeitsplätze gesichert/geschaffen werden oder die zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs beitragen, beträgt der Förderhöchstbetrag 40.903 €.
Wichtige Kriterien:
- Gemeinde muss über eine Dorferneuerungskonzeption verfügen
- mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen
- keine ausschließlichen Unterhaltungs- und Schönheitsreparaturen (z. B. nur neuer Anstrich oder neue Dacheindeckung)
Informationen:
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Mainzer Straße 25
54550 Daun
Ansprechpartner:
Markus Kowall
Telefon: +49 6592 933-325
E-Mail:
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Manfred Simon
Telefon: +49 6592 933-218
E-Mail:
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Soziale Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung die Modernisierung von bestehenden Wohnungen. Hierfür stehen zwei Förderangebote zur Verfügung:
1. Förderung durch zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen (Zinsgarantiedarlehen)
Die Förderung besteht in der Zusage des Landes gegenüber dem Antragsteller und seiner Hausbank
ein von der Hausbank gewährtes Darlehen für die Dauer von fünfzehn Jahren im Zins zu verbilligen
und durch eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % zu verbürgen.
2. Förderung durch einen Investitionszuschuss
Die Förderung erfolgt mit einem Zuschuss in Höhe von 25 % der förderungsfähigen Kosten, sofern
die Kosten pro Wohnung mindestens bei 2.000 € liegen und 10.000 € nicht übersteigen.
Förderfähige Maßnahmen sind u.a.:
- energiesparende Maßnahmen (z.B. Austausch der alten Heizungsanlage, Fenstererneuerung etc.)
- Verbesserung der Wärmedämmung
- Nutzung alternativer und regenerativer Energien
- alten- und behindertengerechte Maßnahmen
Antragsberechtigt sind Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte, sofern sie bestimmte Einkom-mensgrenzen einhalten. Bei Mietwohnungen ist eine Anfangsmiete von 4,65 € / m² Wohnfläche zu be-achten. Mit der Modernisierungsmaßnahme darf grundsätzlich erst nach Erteilung der Förderzusage (Investitionszuschuss) bzw. der Förderbestätigung (Zinsgarantiedarlehen) begonnen werden.
Informationen:
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Verena Müller
Telefon: +49 6592 933-220
E-Mail:
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Weitere Fördermöglichkeiten
Förderung von Solaranlagen, Erdwärmenutzung etc.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-0
Telefax: +49 6196 908-800